Schön wäre, könnte man sein eigenes Geld machen und dieses wäre in der Region auch noch gültig. So war dies zumindest während des 12. Und 13. Jahrhunderts, als die Äbte unserer Benediktinerabtei neben dem Recht, Zölle zu erheben und Märkte zu veranstalten, auch die Erlaubnis besaßen, Münzen zu prägen.
Eigentlich stand diese allein dem Herrscher des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation zu, doch im Laufe des Mittelalters wurden Münzbefugnisse auch zunehmend an Geistliche und Weltliche Herren oder freie Städte verliehen. Für die Abtei SS. Marcellinus und Petrus war dies der Salier Heinrich III., der 1045 auch die Eigengerichtsbarkeit des Klosters bestätigte.
Münzen aus Seligenstadt sind in einer Vitrine im Obergeschoss des Konventbaus zu sehen. Die älteste entstammt dem 12. Jahrhundert. Es ist ein sogenannter Brakteat, ein dünnes, rundes Silberblättchen, das, unter einem Baldachin sitzend, Abt Cunradus mit Krummstab und Palmzweig als Grundherrn zeigt. Ein weiterer Brakteat aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts hingegen bildet den Vorsteher des Klosters thronend, mit Buch, nach außen gerichtetem Hirtenstab und nun mit einer Mitra, der Bischofsmütze, bekrönt ab. Diese besondere Auszeichnung war Abt Godefridus I. im Jahr 1208 von Papst Innozenz III. verliehen worden und belegt eindrucksvoll die damalige Bedeutung der Benediktinerabtei, um deren Aneignung sich das Erzbistum Mainz bereits erfolgreich bemüht hatte.
Interessant ist ein drittes Geldstück, das ebenfalls in der Vitrine zu entdecken ist. Hierbei handelt es sich um einen Weißpfennig des Mainzer Kurfürsten Adolf II. von Nassau, der als Eigentümer des Klosters um 1465 auch deren altes Münzrecht wahrnimmt.
Die Vorderseite zeigt den Heiligen Petrus mit Schlüssel und Kreuzstab, die Rückseite das Wappen des regierenden Erzbischofs. Die Umschrift „NONE-NOVA-SELGST“ neues Seligenstädter Geld, lässt einige Rückschlüsse auf das Verhältnis unserer Vorfahren zum neuen Landesherrn zu: Seligenstadt befürwortete Adolfs Rivalen um den Erzbischofssitz, Diether von Ysenburg. Dieser hatte der Stadt gegenüber bereits sein Wohlwollen gezeigt, als er den Bau der Stadtbefestigung durch Steuererleichterungen förderte. Der Ysenburger zahlte jedoch die von Rom geforderten Ernennungsgebühren nicht, wurde vom Papst abgesetzt und an seiner Stelle der Nassauer zum Erzbischof erhoben. Die frisch erworbenen Machtbefugnisse zu belegen, sah sich Adolf II. nun gezwungen.
Achim Zöller M.A.