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Es Lebe daß Mädgen, daß wenn es sich sträubet,
beym schreyen so niedrigen Thone verbleibet,
daß niemahls die neidische Mutter erfährt
wie oft es geschrien, wen starck sichs gewehrt.
  Seligenstadt den 27ten Aug. 1780 J: L: Becker Kuhr Meintzischer Hofbereuther
 
Seligenstadt den 3t. Septbr. 1780 Carl Andreas Dieze v. Nürnberg
                               Johann Ernst Albrecht von Nurnberg de 3. 7bre 1780
 
Aus diesem lefel hab ich getrecken
beßer wer es gewesen wen ich gehehntt Ein einen Schünken
hab nicht Viel Zeit Zu schreiben
daß wegen laß ich bleiben
                        Gottlieb Wolffgang Carl von Neüenstatt an der grosen lünden
Ein felingers fiesel dato beym sigel, geschrieben den 5 september 1780
 
 
 
 
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